BEGLEITETES FAHREN AB 17

© Scania CV AB | Foto: Gustav Lindh

LERNEN

Begleitetes Fahren ab 17!

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wo kann ich mich für das Begleitete Fahren anmelden?
Melde Dich zuerst bei unserer Fahrschule an. Deine Eltern müssen dem Begleiteten Fahren ebenso zustimmen wie den weiteren Begleitpersonen, die auf der Prüfungsbescheinigung benannt werden. Am besten trägst Du alle geplanten Personen bei der Anmeldung ein.

Wer darf Begleitperson sein?
Grundsätzlich kommt  jede Person in Frage, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechnung die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat. 

Tipp: Der Punktestand lässt sich beim Kraftfahrt-Bundesamt online abfragen (www.kba.de). Maximal ein Punkt kann unter Umständen vor der Anmeldung zum BF17 durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden.

Wer ist im Schadenfall verantwortlich?
Im Schadenfall liegt die Verantwortung bei der Person, die am Steuer sitzt - auch wenn sie noch nicht volljährig ist. Die Begleitperson kann nur in Ausnahmefällen verantwortlich gemacht werden.
www.bf17.de
Share by: