Ziel: Erwerben Sie die erforderliche Grundqualifikationdamit Sie LKW mit einer zGM über 3,5 t gewerblich fahren dürfen.
Seit dem 10. September 2008
(Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009
(Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation"
nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.
Wie erlange ich die Grundqualifikation?
Ausbildung
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Berufskraftfahrer
Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen
Grundqualifikation
Lehrgang nicht erforderlich
Fahrerlaubnis ist die Voraussetzung für die Prüfung
IHK-Prüfung (7,5 Stunden) Theorie und Praxis
Beschleunigte Grundqualifikation
Lehrgang mit 140 Zeitstunden à 60 Minuten (Unterricht in Vollzeit), inklusive 10 Praxisstunden
Fahrerlaubnis nicht Voraussetzung für die Prüfung
IHK-Prüfung (1,5 Stunden) nur Theorie
1.350,00 EUR* (ohne Fahrausbildung)
2.550,00 EUR* (mit Fahrausbildung)
*Da es sich um eine gewerbliche Ausbildung handelt, ist diese mehrwertsteuerfrei.
Mindestalter
Das erforderliche Mindestalter ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg.